Spenden

Mit deiner Spende unterstützt du den Erhalt des Bücherbergwerks.

Spendenkonto
CH93 0079 0016 6113 3441 0

Verein BücherBergWerk
Monbijoustrasse 16
3011 Bern

Wir sind steuerbefreit. 
Alle Spenden an das Bücherbergwerk dürfen damit steuerlich abgezogen werden! 

Das Bücherbergwerk im Testament 

DREI MÖGLICHKEITEN:

Erbeinsetzung

An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen  Mindestanteil des Nachlasses. Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt. Dafür können Sie das Bücherbergwerk als Miterben begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie das Bücherbergwerk sogar als Alleinerben einsetzen.

Legat

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie das Bücherbergwerk mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird das Bücherbergwerk nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte.
Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses. Mit dem Erlös aus  Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet das Bücherberkwerk für die Nachhaltigkeit und geschützte Arbeitsplätze.

Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen  Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können das Bücherbergwerk als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.